Jede Einschätzung und Meinung bereichern eine Debatte – so oder so. Und am Ende führen diese immer zu gedanklichen Alternativen, neuen Ideen oder besseren Ergebnissen, die ohne die Kontroverse nie geboren worden wären.

Auf dieser Seite teilen wir Euch mit, wie wir über bestimmte Themen denken bzw. welche Meinung wir dazu haben. Gerne dürft Ihr uns auch Eure Meinung zu Themen mitteilen. Wir sind unter fraktion@fwa-ascheberg.de  für Euch erreichbar.

Rat der Gemeinde Ascheberg vom 05.10.2021


Gründung einer Abwassergesellschaft

Im Oktober 2021 machte die Verwaltung der Gemeinde Ascheberg mit einer Presseinformation den Plan zur Gründung einer Abwassergesellschaft öffentlich, welcher in nicht-öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beschlossen wurde. 

Die Freien Wähler Ascheberg halten den gefassten Beschluss in der Sache für falsch und haben geschlossen gegen die Beschlussvorlage gestimmt!

Diese ablehnende Haltung wurde von Beginn der Diskussionen zu diesem Thema stets unverändert von den Ratsmitgliedern der Freien Wähler Ascheberg vertreten.

Wir halten die angestrebte Teilprivatisierung für nicht richtig und sehen langfristig durchaus Risiken für Bürger*innen auch im Hinblick auf Investitionsentscheidungen, eine Re-Kommunalisierung nach Ende der Laufzeit und die langfristige Gebührenentwicklungen, wenn ein gewinnorientiertes Unternehmen mit 49% an der Abwassergesellschaft beteiligt wird. 

Aus diversen Gründen sollte unserer Ansicht nach die Abwasserentsorgung zu 100% in kommunaler und nicht-gewinnorientierter Hand bleiben. 

Sofern hierzu weitere Personalstellen oder die Gründung einer Abwassergesellschaft, welche zu 100% im Eigentum der Gemeinde liegt, notwendig / sinnvoll sein sollte, sind wir für entsprechende Diskussionen natürlich offen.

Absolut problematisch sehen wir als Freie Wähler Ascheberg jedoch das nicht-öffentliche Verfahren zur Beschlussfassung. 

Selbstverständlich kann man in der Sache unterschiedlicher Meinung sein und dies kontrovers diskutieren. Letztlich entscheidet dann die demokratische Mehrheit.  Dies ist natürlich völlig unstrittig. Problematisch sehen wir in diesem Fall jedoch den Weg der Entscheidungsfindung.

Bereits vor der Ratssitzung haben wir schriftlich per E-Mail beantragt die Grundsatzfrage „Teilprivatisierung ja oder nein?“ im öffentlichen Sitzungsteil zu thematisieren, konnten uns jedoch leider nicht damit durchsetzen.

Laut Gemeindeordnung NRW sind Ratssitzungen grundsätzlich öffentlich und die Öffentlichkeit kann für bestimmte Angelegenheiten ausgeschlossen werden. 

Wir von den Freien Wählern Ascheberg können leider nicht erkennen, welche Gründe gegen eine öffentliche Behandlung der Grundsatzfrage „Teilprivatisierung, ja oder nein?“ sprachen! 

Es geht uns ausdrücklich nicht um Details des Vergabeverfahrens, Vertragsdetails oder ähnliches.

Inwiefern die Diskussion einer grundsätzlichen Thematik im öffentlichen Sitzungsteil zu Nachteilen für die Gemeinde oder einzelne Personen geführt hätte, wenn zugleich weniger als zwei Wochen nach der Ratssitzung in einer Pressemitteilung durch die Verwaltung eben jene Grundsatzentscheidung öffentlich gemacht wird ist für uns nicht nachvollziehbar.

Die Freien Wähler Ascheberg werden auch künftig bei allen Themen für ein Höchstmaß an Öffentlichkeit und Transparenz eintreten, sofern keine zwingenden Gründe gegen eine öffentliche Behandlung vorliegen!

Stellungnahme der FWA zum Bebauungsplan H33 „Gewerbegebiet Ondrup“ – 04.10.2021


Nachdem wir bereits am 6. Mai eine erste Stellungnahme zum Bebauungsplan (B-Plan) H33 „Gewerbegebiet Ondrup“ hier veröffentlicht hatten, möchten wir nun an dieser Stelle darüber informieren, dass die Fraktion der FWA am 4. Oktober 2021 gegenüber der Gemeindeverwaltung eine Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben hat. Im Wesentlichen wurde darin unsere aktuelle Position der Ablehnung eines uneingeschränkten Industriegebietes und unsere Einwände gegenüber der verkehrlichen Erschließung deutlich gemacht. Darüber hinaus haben wir eine Anregung zum Regenwasser-Rückhaltebecken übersandt, die bereits beschlossene Berücksichtigung eines eventuellen neuen Standortes für den Recyclinghofes unterstrichen und uns auch zum Thema einer Bürgerinformationsveranstaltung geäußert. Die gesamte Stellungnahme ist hier als PDF-Datei verfügbar:

H33 Stellungnahme

Nachhaltigkeits- und Mobilitätsausschuss vom 14.09.2021


Standpunkt zu Dachbegrünungen

Eine Flächenversiegelung ohne Hochwasserretention* darf es künftig nicht mehr geben. Auf Neubaugrundstücken müssen Eigenversickerungsanteile  vorgeschrieben werden. Bei Neuplanungen müssen Überflutungswege und ökologisch aufwertende Versickerungsmulden in den Bebauungsplänen berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Dachbegrünung ausreichend tragfähiger Dächer bringt nur bei Normalniederschlägen eine gewisse Entlastung, die sich aber vornehmlich in Ballungsbegebieten auswirkt. In ländlichen Regionen werden damit keine Probleme gelöst.

Ein kurzes Rechenbeispiel für einen Starkniederschlag in kurzer Zeit: Ein Niederschlag von 50 Litern/m² auf ein 500m² großes Grundstück ergibt 25.000 Liter Regenwasseranfall auf dem Grundstück. Eine mittlere Garagengröße von 45 m² bei einem 50%igen Rückhalt ergibt jedoch nur 1.125 Liter Rückhaltepotenzial. Je stärker der Niederschlag, desto geringer wirken sich künstliche Dachbegrünungen aus. Zuletzt wurden in Lünen ca. 80 Liter, in Hagen 150 Liter und in Münster 200 Liter/m² verzeichnet. Angesichts dieser Zahlen wird schnell klar: Eine finanzielle Förderung in unserer ländlichen Kommune ist nicht sinnvoll.

Was ist stattdessen sinnvoll?

Wir schlagen natürliche, ökologisch ausgleichende Regenrückhaltungen an klug gewählten Stellen vor. Überflutungswege müssen frei gehalten werden. Zusätzlich kann mit Rigolen samt Zisternen auf Grundstücken für Versickerung gesorgt werden.

Für die Förderung von Dachbegrünungen kommen vergleichsweise wenige Nutzer in Frage. Sie erzeugt bürokratischen Aufwand auf allen Seiten und trägt wenig bis nichts zur Lösung des Problems bei.

Außerdem muss ein weit verbreiteter Irrglaube ausgeräumt werden: Die Kanalisation kann niemals Starkniederschläge aufnehmen!

Regenwasserrückhaltung oder auch Retention genannt, funktioniert folgendermaßen: Eine Retentionszisterne oder ein Rigolenelement hält Niederschlagswasser zurück und gibt dieses zeitverzögert an die Kanalisation ab. Der Kanal wird damit bei Niederschlägen entlastet und Grundstücke langsam und ordnungsgemäß entwässert.

*veröffentlicht am 27.09.2021

Nachhaltigkeits- und Mobilitätsausschuss vom 14.09.2021


Standpunkt zu Photovoltaik–Anlagen

Photovoltaikanlagen amortisieren sich bereits nach etwa einem Drittel ihrer Laufzeit. Danach erwirtschaften sie Gewinn. Einer Förderung von Photovoltaik (PV) stehen wir aus diesem Grund kritisch gegenüber. Diese Anlagen sind mittlerweile Stand der Technik und ein durchaus gewichtiger,  aber dennoch nur ein kleinerer Baustein bei der Energiewende.

Es deutet sich an, dass aus diesem Grund PV-Anlagen bei Neubauten und Dachsanierungen verpflichtend kommen werden. Das individuelle Solarpotenzial ist seit langer Zeit in verschiedenen Formen recherchierbar und zum Beispiel mithilfe von Luftbildern einfach abzuschätzen. Eine geplante Umsetzung muss ohnehin zwingend mit einem Fachunternehmen abgestimmt und berechnet werden. Das ist Standard.

Hausakkus werden derzeit bereits gefördert. Sie bringen – abgesehen von Netzstabilität auf Kosten von Privateigentümern – keinerlei ökologischen Vorteil. Der höhere Eigenstromverbrauch (65 bis 70%, anstatt 35%) steht in  einem Missverhältnis zum Energiebedarf bei der Produktion des Akkus. Niemand kann mit einem Hausakku über das ganze Jahr hinweg autark sein, weil es im Sommer immer zu viel und im Winter immer zu wenig Sonneneinstrahlung gibt!

*veröffentlicht am 27.09.2021

Bau- und Planungsausschuss – 20.05.2021


„Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße „Am Haselbüschken“ *

Am 20. Mai 2021 wurde im Bau- und Planungsausschuss der Antrag der CDU Fraktion mit dem Titel „Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße „Am Haselbüschken“ in Herbern“ diskutiert.

Auch unser Ratsherr Stephan Heitbaum hat als Bürger bereits per Mail am 26.06.2020 angeregt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h zu begrenzen. Nachdem diese Mail seitens der Gemeindeverwaltung zuständigkeitshalber am gleichen Tag an den Kreis Coesfeld weitergeleitet wurde, erhielt Stephan Heitbaum am 1.12.2020 die Rückmeldung des Kreises, in welcher das Anliegen, nach Einholung von Stellungnahmen bei der Polizei und der Gemeindeverwaltung, abgelehnt wurde.

Auch die Freien Wähler sehen die aktuelle zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich kritisch und erachten diese für eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer.

Die Anregung eines Ausschussmitgliedes, einen Schritt weiter zu gehen und die Straße nur für Anliegerverkehr freizugeben, konnte von unserem Ausschussmitglied Hendrik Wenner mit Blick auf dann steigende Verkehrsbelastungen u.a. im Bereich der Altenhammstr. nicht unterstützt werden.

Vor diesem Hintergrund konnte der aktuelle Antrag der CDU Fraktion seitens der Freien Wähler nur begrüßt und unterstützt werden. Die Freien Wähler stimmten deshalb dafür,  die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, sich für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h einzusetzen. Der Antrag der CDU Fraktion erhielt letztlich auch die Zustimmung der Mehrheit der Ausschussmitglieder.

Abschließend sei erwähnt, dass die Freien Wähler sich weiterhin für die mittelfristige Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Bereich Altenhammstr. / Schul- und Sportzentrum / Haselbüschken einsetzen werden.

*veröffentlicht am 23.05.2021

Nachhaltigkeits- und Mobilitätsausschuss – 11.05.2021


Artenvielfalt und Klimaschutz auf einen Streich – Nicht alle Bürger*innen partizipieren *

Keine Frage, die Idee, den Bürger in das Engagement zur Erhaltung der Artenvielfalt miteinzubeziehen, ist lobenswert. Ebenso der Vorschlag, dies über das Anpflanzen von alten Obstbaumsorten umzusetzen. Daher hätten wir dem Antrag der CDU auch gerne zugestimmt.

Der Modus Operandi, den die CDU in ihrem Antrag allerdings präferiert, lehnen wir ab, da er eine Beteiligung aller Bürger*innen an diesem Projekt ausschließt und nur einen kleinen potenziell kleinen Kreis an den Baumgeschenken teilhaben lässt, die indirekt jedoch von allen Bürger*innen finanziert werden. So werden Bürger*innen ohne Garten oder mit einem, der sich nicht eignet, von vornherein ausgeschlossen. Das ist sozial unausgewogen.

Unser Kompromissvorschlag lautete daher: Die Gemeinde benennt geeignete Flächen an Plätzen, Straßen und Wegen in den drei Gemeindeteilen. Familien, Häusergemeinschaften, Vereine oder einzelne Bürger*innen übernehmen das Anpflanzen und eine Patenschaft. Jeder Baum erhält eine Plakette auf dem neben der Obstsorte auch die Paten vermerkt sind.

Leider konnten wir im Ausschuss die notwendige Mehrheit für diese expansivere Partizipation der Bürger*innen nicht überzeugen. Obwohl wir aus den genannten Gründen gegen den Antrag gestimmt haben, bitten wir die Bürger*innen der Gemeinde, die Aktion zu unterstützen und ins Kalkül zu ziehen, ob sich auf ihren Grundstücken ein geeigneter Platz findet, um einen Hochstamm zu pflanzen. Bitte prüfen Sie sorgfältig, damit – wenngleich der Baum auch kostenlos ist – Ihre Mühen am Ende nicht umsonst sind. Die Artenvielfalt und kommende Generationen werden es Ihnen danken.

*veröffentlicht am 13.05.2021

Bau- und Planungsausschuss – 25.02.2021


Der Bebauungsplan H33 „Gewerbegebiet Ondrup“ ist seit einiger Zeit ein viel diskutiertes Thema in der Gemeinde Ascheberg und vor allem im Ortsteil Herbern. *

Zunächst zwei wichtige Informationen:
1. Wir sehen die dringende Notwendigkeit eines neuen Feuerwehrgerätehauses und sind FÜR die möglichst schnelle Umsetzung eines neuen Gebäudes.
2. Wir sind FÜR die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten von bestehenden Gewerbetreibenden sowie von Ansiedlungsmöglichkeiten von neuen Betrieben, welche zum Charakter des bestehenden Gebietes passen.

Aus diesen Gründen stimmte unser Ausschussmitglied im Bau- und Planungsausschuss (Frank Holtrup) in der Sitzung vom 25.02.2021 auch im Tagesordnungspunkt Ö9 für die Änderung des Flächennutzungsplanes. (Sitzungsprotokoll ist im Bürgerinformationsportal der Gemeinde Ascheberg unter diesem Link abrufbar).

Trotz dieser klaren Bekenntnisse für Gewerbeflächen und Feuerwehr sehen wir jedoch auch diverse offene Fragen und haben derzeit in verschiedenen Punkten Bedenken gegen die aktuelle Version des Bebauungsplanes. In einem solchen Verfahren gilt es stets die verschiedenen Aspekte sowie Vor- und Nachteile (z.B. im Bereich der verkehrlichen Erschließung, der potentiellen Arbeitsplätze und Gewerbesteuern, der ökologischen Folgen oder auch der Anwohnerinteressen) sorgfältig gegeneinander abzuwägen und schließlich eine Entscheidung zu treffen, welche in einem Abstimmungsverhalten im Ausschuss oder Gemeinderat mündet.

Aufgrund bestehender Bedenken und einem weiteren Klärungsbedarf unsererseits stimmte unser
Ausschussmitglied Frank Holtrup am 25.02.2021 im Tagesordnungspunkt Ö10 mit Enthaltung (Abstimmungsergebnis laut Protokoll: 14 Ja-Stimmen / 2 Enthaltungen). Ein wesentlicher Bedenkenpunkt hierbei ist das uneingeschränkte Industriegebiet, weshalb (wie im Sitzungsprotokoll ersichtlich) unser Ausschussmitglied Frank Holtrup auch die Nachfrage stellte, ob nicht für das Gesamtgebiet eine Festsetzung als Gewerbegebiet (GE) möglich sei.

Die Freien Wähler Ascheberg werden dieses Thema in den nächsten Wochen und Monaten bis zur weiteren Behandlung im Ausschuss kritisch betrachten und begleiten

*veröffentlicht am 06.05.2021

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